Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet Benachteiligungen nur, soweit sie an eines der folgenden personenbezogenen Merkmale anknüpfen:* Rasse und ethnische Herkunft,* Geschlecht* Religion und Weltanschauung,* Behinderung* Alter (jedes Lebensalter)* sexuelle IdentitätIch werde euch anzeigen...